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Immobilienerwerb in der Türkei

Eine Immobilie in der Türkei zu erwerben ist relativ einfach und unkompliziert. Das türkische Grundgesetz sieht vor, dass generell - außer in Sperrgebieten - Grundbesitz erworben werden kann. Die Prozedur dauert ca. 2 bis  5 Monate.

Bürger der meisten europäischen und GUS Staaten können in der Türkei Immobilien erwerben. Der Immobilienerwerb basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heisst, dass Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund laufend neu abgeschlossene bilaterale Vereinbarungen vermehren sich die Nationen, deren Angehörige in der Türkei Immobilien erwerben können.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Anwesenheit von einem Anwalt oder Notar nicht notwendig. Bei persöhnlicher Anwesenheit des Käufers beim offiziellen Eintrag in das Grundbuch (Tapu-Register) ist der Zuzug eines vereidigten Dolmetschers gesezlich vorgeschrieben. In der Türkei kann nur im Tapuamt eine Immobilie den Besitzer wechseln. Notare und Juristen sind für Grundbucheintragungen nicht zuständigt und nicht befugt.

Die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden, Firmen und Institutionen   beanspruchen Zeit und Sachkenntnis. Diese sind im wesentlichen folgende: Antrag zur Eigentumsüberschreibung, Steuernummerantrag, Kontoeröffnug bei einer Bank, Strom-, Wasser- und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten. Es können -entsprechend den persönlichen Lebensumständen und Wünschen des Kunden- Anträge zur Aufenthaltsgenehmigungen, Autozulassung, Telefonanmeldung, Mobiltelefon- und Internetaccounts, Verwaltung und Vermietung der Immobilie etc. dazu kommen.

Die Anmeldungen müssen entweder im Beisein des Interessenten oder durch eine natürliche oder juristische Person vorgenommen werden, welche im Besitz einer notariellen Vollmacht ist. In der Regel werden dazu die Immobilienfirmen mit einer notariellen Vollmacht ausgestattet, damit alles reibungslos, ohne zusätzliche Kosten und vor Ort in die Wege geleitet wird. Jedoch, wenn der Interessent einen Juristen oder eine dritte Vertrauensperson für diese Angelegenheiten bevollmächtigen möchte, haben wir damit absolut kein Problem.

Für den Immobilienerwerb wird keine längere Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Für die Festnetz-Telefonanmeldung oder Fahrzeugzulassung wird eine mindestens einjährige Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Für den Immobilienerwerb benötigte Unterlagen sind:
• Passbilder
• Reisepass
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• Steuernummer

Durch den Erhalt einer Steuernummer entstehen für den ausländischen Käufer keinerlei Nachteile wie z.B. doppelte Besteuerung oder Verpflichtung zur Vermögens- oder Einnahmeoffenbarung, solange in der Türkei kein Einkommen erzielt wird und der Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet. Es sind lediglich die Immobiliensteuern zu entrichten, welche gegenüber dem europäischen Durchschnitt sehr bescheiden sind. Die "Auslösung" einer Steuernummer macht Sie in der Türkei handlungsfähig, diese Nummer wird für viele Sachen des alltäglichen Lebens verlangt. Zum Beispiel, ist es ohne eine Steuernummer nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen, ein Telefon anmelden oder ein Auto auf den eigenen Namen eintragen zu lassen.

Das Erbrecht, die Voschriften für Firmengründungen sowie Gesetze betreffend Immobilienerwerb durch Ausländer sind denen in Westeuropa sehr ähnlich und teilweise liberaler.

TAPU

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